Zum Jahresbeginn und zur Jahresmitte 2026 sind mehrere Regelungen wirksam geworden, die zusammen als Rentenpaket beschlossen wurden. Für die meisten Betroffenen passiert die Umsetzung automatisch, ohne Antrag. Gerade deshalb bleibt manches unbemerkt, obwohl es sich spürbar auf die monatliche Auszahlung oder die Steuerpflicht auswirken kann. Der folgende Überblick fasst die Punkte zusammen, die besonders viele Menschen in Deutschland berühren.
Wen die neuen Regeln betreffen
Nicht jede Änderung gilt für alle. Die folgende Übersicht zeigt, welche Personengruppe von welchem Punkt vor allem berührt wird.
Bestandsrentner
Profitieren von der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent seit Juli 2026. Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, ist zusätzlich von der Mütterrente III ab 2027 betroffen.
Neurentner 2026
Für sie gilt ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Der persönliche Rentenfreibetrag von 16 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben.
Arbeitende Rentner
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann über die Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Betriebsrentner
Der Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen steigt 2026 auf 197,75 Euro im Monat. Erst der Teil darüber wird verbeitragt.
Aktivrente: bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Seit dem 1. Januar 2026 können Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei zusätzlich zur gesetzlichen Rente verdienen. Auf das Jahr gerechnet sind das bis zu 24.000 Euro Bruttolohn, die steuerfrei bleiben können.
Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Wichtig zu wissen: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei. Auf den Hinzuverdienst können weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Rentenerhöhung: 4,24 Prozent mehr seit Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Anpassung am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Der aktuelle Rentenwert, also der Betrag pro Entgeltpunkt, stieg dabei von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Erhöhung gilt bundeseinheitlich und wird automatisch ausgezahlt.
Was das konkret bedeutet, zeigen einige Rechenbeispiele. Die Werte sind gerundet und dienen nur der Veranschaulichung.
| Bisherige Bruttorente | Plus 4,24 Prozent | Neue Bruttorente |
|---|---|---|
| 1.200 € | + 50,88 € | 1.250,88 € |
| 1.500 € | + 63,60 € | 1.563,60 € |
| 1.800 € | + 76,32 € | 1.876,32 € |
Besteuerung: Was Neurentner 2026 beachten sollten
Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. Die übrigen 16 Prozent bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Freibetrag wird einmal festgelegt und für die gesamte Rentenlaufzeit beibehalten. Bestandsrentner behalten ihren bereits geltenden Freibetrag unverändert.
Ob überhaupt Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen ab. Der Grundfreibetrag wurde 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende angehoben. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, entsteht eine Steuerpflicht. In der Praxis bleiben viele Neurentner mit einer moderaten Rente unter dieser Grenze.
Betriebsrente: höherer Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen
Für gesetzlich Krankenversicherte mit einer Betriebsrente ist 2026 der Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen gestiegen, von 187,25 Euro auf 197,75 Euro im Monat. Der Wert entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro liegt.
Konkret bedeutet das: Eine Betriebsrente bis 197,75 Euro bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Nur der Anteil oberhalb dieser Grenze wird mit Beiträgen belegt. Zu beachten ist, dass dieser Freibetrag ausschließlich für die Krankenversicherung gilt. In der Pflegeversicherung besteht kein entsprechender Freibetrag.
Weitere Änderungen im Überblick
Neben den bereits genannten Punkten sind 2026 und in den Folgejahren weitere Regelungen relevant:
- Mindestlohn und Minijob: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze ist entsprechend auf 603 Euro im Monat gestiegen. Ein Minijob allein qualifiziert jedoch nicht für den Aktivrente-Freibetrag.
- Rentenniveau: Die Haltelinie sichert ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und wurde bis 2031 verlängert. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 weiterhin 18,6 Prozent.
- Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder wird die Erziehungsleistung stärker anerkannt. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, die tatsächliche Auszahlung beginnt aufgrund der technischen Umsetzung voraussichtlich 2028, mit rückwirkender Gutschrift.
- Altersvorsorgedepot: Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge wurde beschlossen und ist zum 1. Januar 2027 gestartet. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.
Betrifft mich das? Ein kurzer Selbst-Check
Die folgenden Aussagen helfen einzuordnen, welche Punkte für Ihre Situation wichtig sein können. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.
- Ich arbeite über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig. Dann ist der Aktivrente-Freibetrag für Sie relevant.
- Ich gehe 2026 erstmals in Rente. Dann gilt für Sie der Besteuerungsanteil von 84 Prozent.
- Ich beziehe eine Betriebsrente über 197,75 Euro monatlich. Dann fallen auf den übersteigenden Teil Krankenversicherungsbeiträge an.
- Ich habe Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Dann kann die Mütterrente III ab 2027 für Sie von Bedeutung sein.
Rechtsstand und Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Zur Transparenz eine Einordnung, welche Punkte bereits verabschiedet sind und welche sich noch im Verfahren befinden.
Häufige Fragen zur Rentenreform 2026
Quellen und weiterführende Informationen
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf offiziellen Veröffentlichungen. Ausführliche Informationen finden Sie direkt bei den zuständigen Stellen.
deutsche-rentenversicherung.de
deutsche-rentenversicherung.de
deutsche-rentenversicherung.de
bundesfinanzministerium.de
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